Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 30. Mai 2014 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 4.400 €
I.
Das Land Hessen erstrebt von der Erbin des inzwischen verstorbenen Betreuten die Erstattung der in den Jahren von 2007 bis 2012 an den Betreuer ausgezahlten Vergütungen in einer Gesamthöhe von 9.020 €. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus einem Wohn- und Geschäftshaus mit einem Schätzwert von ca. 126.000 €. Die Erbin hat die Einrede der Verjährung hinsichtlich der vor dem 1. Januar 2010 entstandenen Ansprüche erhoben.
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