Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 16. Juli 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 621 €
I.
Die weitere Beteiligte zu 2 (im Folgenden: Staatskasse) begehrt eine Herabsetzung des der Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Betreuerin) vom Landgericht zugebilligten Stundensatzes von 44 € auf 27 €.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|