Die Parteien haben am 28. Oktober 1974 die Ehe geschlossen. Durch das Scheidungsverbundurteil vom 20. Dezember 1996 hat das Amtsgericht die Ehe geschieden, den Versorgungsausgleich geregelt und den Antragsteller zur Zahlung von Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 2.500 DM bis einschließlich 31. Dezember 1999 verurteilt. Nur gegen letzteres wendet sich die Antragsgegnerin mit ihrer Berufung.
Das Rechtsmittel der Antragsgegnerin ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; in der Sache führt es, nachdem es in der mündlichen Verhandlung vom 21. Juli 1997 teilweise zurückgenommen worden ist, in vollem Umfang zum Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|