Die Parteien hatten am 31.08.1984 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe ist der Sohn Dennis Maximilian J., geboren am 07.01.1987, hervorgegangen. Die Parteien leben getrennt. Die Klägerin fordert vom Beklagten Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Januar 2000.
Die Klägerin ist am 10.05.1955 geboren und in L. selbstständige Rechtsanwältin. Der Beklagte ist am 23.10.1954 geboren und pensionierter Staatsanwalt. Er ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in L., A-platz 6, in dem sich fünf Wohnungen befinden; der Beklagte nutzt eine Wohnung. Beide Parteien sind Erbbauberechtigte einer Ferienwohnung in G..
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