I. Die Beschwerden des Jugendamtes des Kreises Rendsburg Eckernförde und der Pflegeeltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eckernförde vom 18. Juli 2008 werden zurückgewiesen.
II. Die Herausgabe des Kindes E an die Kindesmutter wird angeordnet.
III. Gerichtskosten einschließlich Gerichtsauslagen werden für beide Rechtszüge nicht erhoben.
Ihre jeweiligen außergerichtlichen Auslagen in beiden Rechtszügen haben die Kindesmutter, die Pflegeeltern und das Jugendamt jeweils selbst zu tragen.
Der Gegenstandswert beträgt 6.000,00 €.
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