1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 7.11.2019 abgeändert und der Hauptantrag als unzulässig verworfen, im übrigen werden die Hilfsanträge abgetrennt und zur Entscheidung im Ehewohnungsverfahren an das Amtsgericht Hamburg - Familiengericht - zurückverwiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat der Antragsteller zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Herausgabe, hilfsweise Mitbenutzung einer dem Antragsteller gehörenden Wohnung in Hamburg.
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