Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 18.03.2019 gegen den am 21.02.2019 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo wird unter Einschluss des hilfsweise gestellten Räumungsschutzantrags zurückgewiesen.
Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf "bis 125.000,00 €" festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten, seit dem 05.12.2015 rechtskräftig geschiedene Eheleute, streiten im vorliegenden Verfahren (zum wiederholten Male) um die Herausgabe einer Wohnung im Haus I-Straße 1 in C.
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