Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 4.9.2019 -
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I)
Die beteiligten Eheleute leben seit dem 22.12.2018 (zunächst innerhalb der ehelichen Wohnung) getrennt. Die Antragstellerin zog mit den beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kindern nach Durchführung von Renovierungsarbeiten am 6.7.2019 in eine von ihr ab dem 1.5.2019 angemietete Wohnung.
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