I. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass sich das Beschwerdeverfahren mit Rechtskraft der Ehescheidung erledigt hat.
II. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
I. Der Ehemann begehrt mit dem vorliegenden Verfahren die Herausgabe und Verteilung von Haushaltsgegenständen während der Trennungszeit.
Die Beteiligten verfügen über hochwertige Haushaltsgegenstände. Anlass für dieses Verfahren war insbesondere, dass die Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns unabgesprochen Teile des Hausstandes aus der Ehewohnung an sich nahm. Der Ehemann leitete darauf unter dem 16. November 2016 die vorliegende Haushaltssache ein.
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