Der im Jahr 1... geborene Kläger und der Beklagte sind Brüder. Mit Beschluss vom 27.12.1990 ordnete das Amtsgericht Ettlingen - Vormundschaftsgericht - Gebrechlichkeitspflegschaft für den Kläger an, wobei der Beklagte zum Pfleger bestellt wurde. Mit der Neuregelung des Pflegschaftsrechts ging die Pflegschaft am 01.01.1992 in eine Betreuung über. Mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 26.02.1999 wurde der Beklagte als Betreuer entlassen. Gleichzeitig wurde Frau C. S. zur Betreuerin bestellt.
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