Die Parteien streiten im Rahmen einer im Scheidungsverbund erhobenen Stufenklage auf Zugewinnausgleich über den Umfang der vom Ehemann (Antragsgegner) zu erteilenden Auskunft über den Bestand seines Endvermögens.
Aus der 1968 geschlossenen Ehe der Parteien sind sieben Kinder hervorgegangen. Der Scheidungsantrag der Ehefrau (Antragstellerin) ist dem Ehemann am 16. Februar 1993 zugestellt worden.
Der Ehemann ist selbständiger Unternehmer. In der Ehezeit entwickelte sich sein Unternehmen von einem kleinen mittelständischen Betrieb zu einem Großunternehmen mit derzeit mehr als 1800 Mitarbeitern im In- und Ausland.
Auf der Grundlage eines notariell beurkundeten Vorvertrages vom 19. Dezember 1988 schlossen die Parteien am 10. Oktober 1989 in der Form des § 1410 BGB einen "Ehevertrag und Unterhaltsvertrag".
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