Auf die Beschwerde der Angenommenen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kandel vom 15. Oktober 2015 in seinen Nr. 2 und 3. geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Angenommene führt nunmehr den Geburtsnamen A.-B.
2.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
Im Rahmen ihrer durch Beschluss das Amtsgerichts - Familiengericht - Kandel vom 15. Oktober 2015 ausgesprochenen Annahme als Kind begehrt die Angenommene mit ihrer Beschwerde noch die Voranstellung ihres bisherigen Familiennamens A. zu dem durch die Adoption begründeten neuen Familiennamen B. und hat damit in der Sache Erfolg.
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