I.
Für den Betroffenen, der sich bereits vierzigmal in stationärer psychiatrischer Behandlung befand, wurde am 11.9.2007 ein vorläufiger Betreuer mit den Aufgabenkreisen "Alle Angelegenheiten, incl. Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post, sowie Entscheidung über den Fernmeldeverkehr" bestellt. Auf dessen Antrag hat das Amtsgericht am 11.9.2007 die vorläufige Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bis längstens 22.10.2007 genehmigt.
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