Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 31.05.2011 (
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem A B (A) (Vers. Nr. 2923) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von € 23.930,20 nach Maßgabe des Tarifvertrags über die Versorgungszusage des A - TV-VZ-2005 sowie den Bestimmungen zur Umsetzung des Tarifvertrages zum Versorgungsausgleich, bezogen auf den 30.09.2009, übertragen.
2.Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 31.05.2011 (
Das Anrecht der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist nach § 10 I VersAusglG durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von 9,3023 Entgeltpunkten zugunsten des Antragsgegners auszugleichen.
3.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 1) auferlegt.
4.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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