OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.03.2010
6 WF 33/10
Normen:
VersAusglG § 51 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG St. Ingbert, vom 28.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 219/09

Höhe der Bagatellgrenze gem.§ 51 Abs. 3 VersAusglG

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.03.2010 - Aktenzeichen 6 WF 33/10

DRsp Nr. 2010/12222

Höhe der Bagatellgrenze gem.§ 51 Abs. 3 VersAusglG

Zur Prüfung der Frage, ob die Bagatellgrenze des § 51 Abs. 3 VersAusglG überschritten ist.

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 28. Januar 2010 - 4 F 219/09 VA - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

VersAusglG § 51 Abs. 3;

Gründe:

I. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 21. März 2003 - 4 F 24/00 - wurden die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner geschieden und (u. a.) der Versorgungsausgleich geregelt. Das Urteil ist seit dem 6. Mai 2003 rechtskräftig.