Die dem Sachverständigen Dipl. Kaufmann Wolfgang D für die Erstellung des Gutachtens in den Verfahren 2 UF 61/06 und 2 UF 62/06 zustehende Vergütung wird auf 95,00 Euro je Stunde und auf 60,00 Euro je Stunde für die von ihm eingesetzten Hilfskräfte, den Steuerberater F und den Dipl. Kaufmann P, festgesetzt.
Die von dem Sachverständigen D für die Vorbereitung und Ausarbeitung des Gutachtens mit insgesamt 90 Stunden angesetzte Bearbeitungszeit ist als gerechtfertigt anzusehen, ebenso der in Rechnung gestellte zeitliche Aufwand der herangezogenen Hilfskräfte.
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