Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 04.08.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 24.07.2014 (12 F 10/14) wird zurückgewiesen.
Der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beträgt 394,13 EUR.
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