Der Beschluss des Amtsgerichts Kassel - Familiengericht - vom 14.3.2011 -
Zu Lasten des für den Ehemann - Personalnummer ... - bei der X AG bestehenden Anrechts auf betriebliche Altersversorgung aus dem X Vorsorge Kapital Eins gemäß der Gesamtbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung - X Vorsorge Kapital - vom 16.10.2008 sowie der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Überleitung auf das - X Vorsorge Kapital - vom 16.10.2008 wird im Wege der internen Teilung gem. § 10 VersAusglG zur Begründung eines entsprechenden Anrechts nach Maßgabe der Durchführungsgrundsätze zum Versorgungsausgleich ein Versorgungsguthaben auf die Ehefrau übertragen in Höhe von 27.027 €, bezogen auf den 30. Juni 2010, davon entfallend 21.998 € auf den Startbaustein und 2.739 € auf den Zusatzbaustein Überbrückungsgeld sowie 2.290 € auf die Jahresbausteine.
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