Der Beschluss vom 23.06.2016 wird abgeändert.
Die an die Umgangspflegerin und Beschwerdeführerin zu zahlende Vergütung wird auf 1.220,03 EUR festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse zur Last gelegt.
Beschwerdewert: 1.220,03 EUR.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Dieburg hat in der das oben genannte Kind betreffenden Familiensache mit Beschluss vom 23.06.2015 die Beschwerdeführerin zur Umgangspflegerin bestellt.
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