Die befristete Beschwerde des Beteiligten Z. 3 gegen den Beschluss des Notariats - Nachlassgericht - Baiersbronn vom 9. November 2012, NG 18/2010, wird
zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte Z. 3 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 5.125,64 €
I.
Das Nachlassgericht hat mit Beschluss vom 4. Februar 2010 Nachlasspflegschaft angeordnet und zum Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie der Ermittlung der Erben den Beteiligten Z. 28 bestellt, wobei dieser die Pflegschaft berufsmäßig führt.
Die Beteiligte Z. 27 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2012 zum Nachlasspfleger bestellt mit dem Wirkungskreis der Wahrung der Rechte der unbekannten Erben im Zusammenhang mit dem Verkauf des Flurstücks 533 der Gemarkung Röt, wobei diese die Pflegschaft ebenfalls berufsmäßig führt.
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