OLG Saarbrücken - Beschluss vom 09.04.2013
5 W 31/13
Normen:
BGB § 1915;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 25.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 18 VI 902/11
AG Saarbrücken, vom 25.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 18 VI 905/11

Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.04.2013 - Aktenzeichen 5 W 31/13

DRsp Nr. 2014/7956

Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

Ein Stundensatz von 120 EUR für die Tätigkeit eines zum Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalts ist nicht unangemessen, wenn der Nachlass umfangreich und die Pflegschaft mit einer Reihe komplizierter rechtlicher und tatsächlicher Probleme behaftet war.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 25.10.2012 - Az. 18 VI 902/11 und 18 VI 905/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert wird auf 10.200 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1915;

Gründe:

I.

Am 17.5.2011 fanden Polizeibeamte der Kriminalpolizeiinspektion Saarbrücken drei Leichname, darunter diejenigen der beiden Erblasser, in deren Hausanwesen in Saarbrücken-Klarenthal. Mit polizeilichen Schreiben vom 20.5.2011 an das Amtsgericht - Nachlassgericht - Saarbrücken wurde mitgeteilt, dass in den drei Wohnungen des Hauses verschiedene Vermögenswerte, notarielle Urkunden etc. aufgefunden worden seien, und um alsbaldige Bestellung eines Nachlasspflegers gebeten (Bl. 1 d.A.).