Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) bis 3.) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wittmund vom 12. Februar 2018 abgeändert.
Die dem Beteiligten zu 5.) für seine Tätigkeit von den Beteiligten zu 1.) bis 3.) als Gesamtschuldner zu erstattende Vergütung wird auf 4.362,90 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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