Höhe der Vergütung eines Berufs-Vormundes; Kosten einer Supervision
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.12.2003 - Aktenzeichen 20 W 282/03
DRsp Nr. 2005/3828
Höhe der Vergütung eines Berufs-Vormundes; Kosten einer Supervision
»Der eine Vormundschaft berufsmäßig führende Vormund kann i.d.R. keinen Aufwendungsersatz und Vergütung für Kosten und Zeitaufwand einer von ihm in Anspruch genommenen Supervision verlangen.«