Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligten zu 4) wird für ihre Tätigkeit im Zeitraum vom 24.07.2018 bis zum 02.11.2018 eine Vergütung in Höhe von 4.699,75 € bewilligt.
Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erheben, außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet.
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