OLG Koblenz - Urteil vom 10.10.1996
11 UF 34/96
Normen:
BGB § 1581 § 1578 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 426
Vorinstanzen:
AG Mainz, vom 20.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 30 F 1350/92

Höhe des angemessenen Selbstbehalts eines Rentners

OLG Koblenz, Urteil vom 10.10.1996 - Aktenzeichen 11 UF 34/96

DRsp Nr. 1997/5541

Höhe des angemessenen Selbstbehalts eines Rentners

Der angemessene Selbstbehalt eines Rentners ist mit monatlich DM 1.650 anzusetzen. Eine Herabsetzung des angemessenen Selbstbehalts auf den notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen kann aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen (vgl. hierzu: BGH FamRZ 1990, 260, 263). Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht vor, wenn dem Unterhaltsberechtigten monatlich mehr als DM 1.300 verbleiben.

Normenkette:

BGB § 1581 § 1578 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Antragstellerin hat sachlich nur teilweise Erfolg. Ein Anspruch des Antragsgegners auf nachehelichen Unterhalt besteht nicht. Soweit allerdings in dem angefochtenen Urteil der Versorgungsausgleich geregelt worden ist, verbleibt es bei dieser Entscheidung.