Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 16.08.2016 (
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu 2) ab dem 01.01.2017 einen im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fälligen Unterhalt in Höhe von 6.031,00 € monatlich zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin zu 2) wird zurückgewiesen.
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