OLG Köln - Beschluss vom 21.02.2017
25 UF 149/16
Normen:
BGB § 1615l;
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 16.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 322 F 115/16

Höhe des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelichen Kindes

OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2017 - Aktenzeichen 25 UF 149/16

DRsp Nr. 2017/5846

Höhe des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelichen Kindes

1. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs einer Mutter gegen Vater eines nichtehelichen Kindes knüpft an die Lebensstellung der Mutter an, wobei im Rahmen einer Prognoseentscheidung darauf abzustellen ist, welche Einkünfte die Mutter ohne die Geburt und Betreuung des Kindes hätte. 2. Darzulegen und ggfls. zu beweisen ist jedoch nicht der konkrete Bedarf, sondern das vor der Geburt erzielte nachhaltige Erwerbseinkommen, soweit nicht im Rahmen einer Prognose ein anderes Einkommen zugrunde zu legen ist, sowie auf die Vermögensverhältnisse.

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 16.08.2016 (312 F 115/16) im Tenor in Absatz 2 betreffend den Unterhalt der Antragstellerin zu 2) für den Zeitraum ab Januar 2017 sowie zur Kostenentscheidung unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen wie folgt abgeändert:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu 2) ab dem 01.01.2017 einen im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fälligen Unterhalt in Höhe von 6.031,00 € monatlich zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin zu 2) wird zurückgewiesen.