OLG Brandenburg - Beschluss vom 13.11.2012
10 UF 226/11
Normen:
BGB § 1615l Abs. 2; SGB II § 33 Abs. 1 S. 1 a.F.; SGB II § 33 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 25.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 1/10

Höhe des Betreuungsunterhalts der nichtehelichen Mutter bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2012 - Aktenzeichen 10 UF 226/11

DRsp Nr. 2012/22932

Höhe des Betreuungsunterhalts der nichtehelichen Mutter bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen

1. Der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gem. § 1615l Abs. 2 BGB besteht auch dann, wenn die Mutter schon zuvor arbeitslos war oder z.B. wegen Krankheit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen konnte.2. Die Höhe des Anspruchs bestimmt sich nach der Lebensstellung der Kindesmutter. War diese vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig oder ist jedenfalls zu einem nachhaltig erzielten Einkommen nichts vorgetragen, so ist von einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums auszugehen. Dieser kann unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen pauschaliert werden.3. Hat die Kindesmutter Sozialleistungen bezogen, so sind diese insoweit auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen, als eine Überleitung durch den Träger der Sozialleistungen nach der bis zum 31.07.2006 geltenden Fassung des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht erfolgt ist.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 25. Mai 2011 unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.