Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Balingen - Familiengericht - vom 01.08.2014, Az.:
abgeändert:
1.Auf den Widerantrag des Antragsgegners zahlt die Antragstellerin an den Antragsgegner 7.477,25 €.
2.Der Antrag der Antragstellerin zu Ziff. 1 wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Antragstellerin 90 %, der Antragsgegner trägt 10 %.
II.Die weitergehende Beschwerde wird
zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 8.160,10 € (627,70 x 13).
I.
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