Höhe des Ehegattenunterhalts bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
OLG Koblenz, Urteil vom 28.07.2003 - Aktenzeichen 11 UF 510/02
DRsp Nr. 2004/19793
Höhe des Ehegattenunterhalts bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
»Bei wesentlich höherem Einkommen des Naturalunterhaltspflichtigen, der den Barunterhalt der Kinder alleine sicherstellt, bemisst sich der zu berücksichtigende Barunterhalt nach seinem Einkommen und nicht nach dem des an sich barunterhaltspflichtigen anderen Elternteils.«