Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 28.07.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach 24.06.2016 (
Dem Antragsgegner wird aufgegeben,
1.an den Antragsteller zu 1., geboren am 04.09.2005, in Abänderung der vollstreckbaren Jugendamtsurkunde der Stadt L vom 31.03.2015, Urkunden Registernummer 5xx/7xx-xx6/2015 ab dem 01.06.2015 Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 152 % des jeweiligen Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle der jeweiligen Altersstufe abzüglich des jeweils hälftigen Kindergelds für ein 1. und 2. Kind zu Händen der jeweiligen gesetzlichen Vertreterin zu zahlen.
2. 3. 4. 2. 3. 4. 5.
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