1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Schorndorf -Familiengericht - vom (4 F 74/08) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der vor dem Amtsgericht Schorndorf - Familiengericht - im Rechtsstreit 4 F 277/07 am 24.7.2007 geschlossene Vergleich wird in Ziffer 1 dahin abgeändert, dass der Kläger der Beklagten monatlich im Voraus zum jeweiligen Monatsersten nachehelichen Unterhalt zu zahlen hat in Höhe von
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