Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ansbach vom 28.10.2008 (1 F 881/08) dahingehend abgeändert, dass auf die voraussichtlichen Kosten der Prozessführung beginnend ab 01.03.2009 monatliche Raten in Höhe von 30,00 € an die Landesjustizkasse Bamberg zu zahlen sind.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.
Von der Erhebung der Gebühr gemäß Nr. 1812 KV GKG wird abgesehen.
Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist teilweise begründet. Die auf die Prozessführung zu zahlenden Raten sind auf monatlich 30,00 € herabzusetzen. Der Beginn der Ratenzahlung wird festgesetzt ab 01.03.2009.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|