Auf die Anschlussrechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 12. September 2008 (16a T 93/08) aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde und die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 27. Juni 2008 werden zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|