Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht verheirateten Mutter; Haftung der Väter mehrerer nichtehelicher Kinder für den Unterhaltsbedarf der Mutter
BGH, Urteil vom 15.12.2004 - Aktenzeichen XII ZR 26/03
DRsp Nr. 2005/1613
Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht verheirateten Mutter; Haftung der Väter mehrerer nichtehelicher Kinder für den Unterhaltsbedarf der Mutter
»a) Der Selbstbehalt des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2BGB ist in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 1BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2BGB liegt (im Anschluß an Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 3/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).b) Die Väter mehrerer - nicht aus einer Ehe hervorgegangener - Kinder haften für den Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - XII ZR 85/96 - FamRZ 1998, 541 ff.).«
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Unterhalt nach § 1615 l BGB aus Anlaß der Geburt eines Kindes.
Der Beklagte ist Vater des am 15. Mai 2001 geborenen Sohnes der Klägerin. Er hat seine Unterhaltspflicht für das Kind in Höhe von 100 % des jeweiligen Regelbetrages anerkannt.
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