I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 25.11.2011 abgeändert wie folgt:
1. Die vor dem Amtsgericht Nürnberg im Verfahren 105 F 2339/06 abgeschlossene Vereinbarung vom 4.1.2007 wird für die Zeit ab 1.1.2010 dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner folgenden Kindesunterhalt zu bezahlen hat:
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