Der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 25.06.2008 wird abgeändert. Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts P. vom 16.04.2007 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten der Erstbeschwerde hat der Beteiligte zu 2 zu tragen; außergerichtliche Kosten der Rechtsmittelinstanzen werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Erstbeschwerdeverfahrens wird auf 78 € festgesetzt.
I.
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