1.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl vom 15.06.2011 – 32 F 282/10 – wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
2.
Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen.
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