1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 16.8.2016 - 2.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, für den Zeitraum vom 1.2.2015 bis zum 30.4.2016 für die Kinder V... und R... B... in Abänderung der Urkunde des Jugendamtes ... vom 27.6.2006 - Urk.-Reg. SRB 46/2006 und der Urkunde des Jugendamtes ... vom 27.06.2006 - Urk.-Reg. SEE 45/2006 - 9.555,65 € zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers abgewiesen.
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