Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 30.11.2018 abgeändert:
1. Der Beschwerdeführerin wird Rechtsanwältin ..., Oranienburg, zu den Bedingungen einer im Amtsgerichtsbezirk Nauen niedergelassenen Rechtsanwältin beigeordnet.
Die von der Kindesmutter zu leistende Rate auf die Verfahrenskostenhilfe wird auf 54 € monatlich festgesetzt.
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