Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 1. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 836 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Höhe des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers.
Der Betroffene bewohnt seit dem 15. Januar 2019 im Rahmen einer Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe nach §§
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