1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 17. Februar 2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg -
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I. Die Beteiligten, beide deutsche Staatsangehörige, haben am .. März 1991 geheiratet. Aus der Ehe ist der am .. Februar 1997 geborene Sohn F. hervorgegangen. Im Juli 2008 haben sich die Beteiligten getrennt. Mit am 20. Juli 2009 eingereichtem, der Antragsgegnerin am 22. September 2009 zugestelltem Schriftsatz hat der Antragsteller auf die Scheidung der Ehe angetragen. Eine Regelung über den Güterstand wurde nicht getroffen.
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