Die Beschwerde des Antragstellers und die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 18. Januar 2017 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden unter dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
Der Antragsteller strebt die hoheitliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen der Antragsgegnerin an.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern des im August 2010 geborenen Kindes. Sie waren nicht verheiratet. Sie lebten zusammen. Zu dieser Familie gehörten auch die zwei weiteren 2002 und 2006 geborenen Kinder des Antragstellers, die er im Wochenwechsel mit deren Mutter betreut.
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