Mandatssituation 3.7: "Ich will meine Scheidungsfolgenvereinbarung abändern"

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Anlässlich ihrer Scheidung im Jahr 2006 hatten die Eheleute Wehner einen umfassenden notariellen Scheidungsfolgenvertrag geschlossen. Dr. Wehner hatte seinerzeit als Psychiater und als Eigentümer etlicher Immobilien ein verfügbares Nettoeinkommen von über 10.000 Euro monatlich. Als nachehelichen Unterhalt titulierte er "fix und ohne Anpassung" 4.000 Euro für Frau Wehner. Da Dr. Wehner nun in Ruhestand geht und außerdem frisch wiederverheiratet ist, fragt er, ob er die Zahlung absenken oder gar ganz beenden kann.

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Siehe Mandatssituation 3.6.

Zusätzlich: Vertrag vor 12.04.2006 (BGH, Urt. v. 12.04.2006 - XII ZR 240/03, zur Unterhaltsbefristung)?

Sonderprobleme:

1.

Sittenwidrigkeits-Rechtsprechung zu prognostizierenden Eheverträgen ist auf bilanzierende Scheidungsfolgenvereinbarungen nicht ohne weiteres übertragbar

2.

Vertrauenstatbestand durch Weiterzahlung über den 01.01.2008 hinaus geschaffen?

3.

Renteneintritt war bei Vertragsschluss nicht unvorhersehbar