OLG Celle - Beschluß vom 28.04.1997 (17 WF 48/97) - DRsp Nr. 1999/1185
OLG Celle, Beschluß vom 28.04.1997 - Aktenzeichen 17 WF 48/97
DRsp Nr. 1999/1185
Im Falle der Vereitelung des Umgangsrechts erfordert die Festsetzung eines Zwangsgelds eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen eine richterliche Verfügung oder ein schuldhaftes Unterlassen des Adressaten der Verfügung.