OLG München - Beschluß vom 28.08.1997 (26 UF 971/97 und 26 UF 884/97) - DRsp Nr. 1999/1344
OLG München, Beschluß vom 28.08.1997 - Aktenzeichen 26 UF 971/97 und 26 UF 884/97
DRsp Nr. 1999/1344
Im Rahmen des Umgangsrechts kann einer Entführungsgefahr aus der Sphäre des Umgangsberechtigten durch Überwachung des Umgangs durch einen Detektiv, die Untersagung das in Kind in ein Kraftfahrzeug zu verbringen und durch die Herausgabe des Reisepasses durch den Umgangsberechtigten weitgehend vorgebeugt werden. Derartige Vorsichtsmaßnahmen sind einem völligen Ausschluß des Umgangsrechts vorzuziehen.