BayObLG vom 10.04.1984
BReg 1 Z 57/83
Normen:
FGG § 50a;
Fundstellen:
FamRZ 1984, 936, 937

BayObLG - 10.04.1984 (BReg 1 Z 57/83) - DRsp Nr. 1996/16365

BayObLG, vom 10.04.1984 - Aktenzeichen BReg 1 Z 57/83

DRsp Nr. 1996/16365

Im Verfahren über die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption (§ 1748 BGB) ist nach § 12 FGG, § 50 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 FGG auch die persönliche Anhörung des nichtsorgeberechtigten Vaters geboten. Die Anhörung eines Elternteils nach § 50a FGG bedeutet mehr als nur die Verwirklichung des rechtlichen Gehörs. Sie soll in erster Linie der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung dienen. Bei der notwendigen Gesamtbeurteilung des Falles kann möglicherweise auch die - unterbliebene - persönliche Anhörung auch dann von Einfluß auf die Entscheidung sein, wenn die Versagung der Einwilligung mit fehlendem Nachteil für das Kind begründet worden ist (§ 1748 Abs. 1 S. 1 BGB, 2. Vorauss.).

Normenkette:

FGG § 50a;
Fundstellen
FamRZ 1984, 936, 937