OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.03.1992 (20 W 83/92) - DRsp Nr. 1996/16944
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 13.03.1992 - Aktenzeichen 20 W 83/92
DRsp Nr. 1996/16944
Im Verfahren über einen Antrag des Betreuten auf Aufhebung der Betreuung ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Geisteszustand des Betreuten jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn ein entsprechendes zeitnahes Gutachten nicht vorliegt.