Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 18. Zivilsenats Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 2020 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Wert: 72.500 €
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ehegatten während des anhängigen Scheidungsverfahrens wählen können, eine Folgesache nicht im Scheidungsverbund, sondern als isoliertes Verfahren zu betreiben.
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