OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 29.07.1992 (20 W 292/91) - DRsp Nr. 1994/9628
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 29.07.1992 - Aktenzeichen 20 W 292/91
DRsp Nr. 1994/9628
In Güterrechtsregistersachen darf ein Eintragungsantrag - hier: Eintragung der Gütertrennung - nicht wegen versäumter Zahlung des gem. § 8 Abs. 2KostO angeforderten Kostenvorschusses zurückgewiesen werden; vielmehr ruht das Verfahren bis zur Zahlung.