OLG Brandenburg - Urteil vom 15.12.2010
4 U 156/09
Normen:
BGB § 765;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 12/09

Inanspruchnahme des Ehegatten aus einer Höchstbetragsbürgschaft für ein Existenzgründungsdarlehen; Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2010 - Aktenzeichen 4 U 156/09

DRsp Nr. 2010/22462

Inanspruchnahme des Ehegatten aus einer Höchstbetragsbürgschaft für ein Existenzgründungsdarlehen; Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung

Eine Ehegattenbürgschaft ist nicht wegen wirtschaftlicher Überforderung sittenwidrig, wenn der Ehegatte in der Lage ist, aus dem pfändbaren Teil seines Einkommens zumindest die Zinsen für das verbürgte Darlehen zu bestreiten.

Das Versäumnisurteil des Senats vom 30. Juni 2010 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 765;

Gründe:

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von 15.338,76 € aus einer am 24. Juli 2001 für den dem Ehemann der Beklagten, U... A... (im Folgenden: Hauptschuldner), am 10./19. April 2001 gewährten Kontokorrentkredit und das am 13./23. Juli 2001 gewährte DtA-Existenzgründungsdarlehen übernommenen selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft bis zu 30.000,00 DM (nicht: 30.000,00 €) in Anspruch.